Das Dezernat Technik der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein hat einen Beitrag zum Thema Nutzung von E10-Kraftstoff (Benzin mit bis zu 10%-Ethanolanteil) bei motorgetriebenen Geräten, wie z.B. Tragkraftspritzen, Kettensägen, Stromerzeuger und Drucklüfter, veröffentlicht. In diesem Bericht wird auf die Verwendung von ethanolhaltigen Kraftstoffen eingegangen und ein Überblick über den derzeitgen Stand der Verwendbarkeit gegeben.
E10-Benzin
Super E10
Für die Gerätschaften der Freiwilligen Feuerwehr Rethwischdorf besteht nach diesem Bericht keine Gefahr, dass durch die Verwendung von E10-Kraftstoffen ein Schaden an den Geräten enstehen könnte. Dies ist durch Aussagen der Hersteller gegenüber der Landesfeuerwehrschule zu entnehmen.
Zitat: Die Hersteller von Motorkettensägen Stihl und Husquana, die Hersteller von Motoren für tragbare Stromerzeuger, Drucklüfter, u.a. Briggs & Stratton und Honda sowie der Feuerwehrgerätehersteller Rosenbauer für Tragkraftspritzen mit BMW-Motoren haben die Verwendung von E10-Kraftstoff in ihren Produkten als bedenkenlos möglich beschrieben.