Kommt die Feuerwehr auch bei Wespen und Bienen?
Wespen, Bienen und ähnliche Insekten (so genannte Hymenopteren), stellen keine Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2− 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Reaktionen hervorrufen.
Hymenopteren üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Hymenopteren ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben.
Hymenopteren leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar.
Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen
Jeden Sommer häufen sich die Klagen über Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen. An Süßem naschende Wespen oder ein Hummelnest im Schulhof sind einige Beispiele solcher Konflikte.
Alle sozialen Wespen− und Hummelarten bilden im Gegensatz zu der Honigbiene ein nur für wenige Monate bestehendes Volk. Häufig ist nicht bekannt, dass Wespen durch die Bejagung von Ernte- und Forstschädlingen eine ökologisch und ökonomisch wichtige Bestandsregulation ausüben. Der Bekämpfung störender Nester sind jedoch Grenzen gesetzt, denn die Hornissen (Vespa crabro) und die Hummeln (Bombus spec.) sind nach § 20 BNatSchG besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde bekämpft werden.
Sandbienen (Solitärbienen)
Der Nestzyklus der Sandbienen erstreckt sich von Mai bis August. Sandbienen graben an sandigen Plätzen (z.B. Spielplätze, Kita) Gänge in den Boden und richten hierin ihre Nester ein. Erkennbar sind die Nester an vielen kleinen Löchern im Boden an deren Eingang sich kleine Sandhügel befinden. Von Sandbienen geht im Allgemeinen keine Gefährdung aus. Sie stehen unter Naturschutz.